Bauen und Energie
Sie wollen Energie sparen und gesund wohnen?
Individuelle Anforderungen im Neu- oder Umbau motivieren unsere unabhängige Beratungstätigkeit und deren Umsetzung für:
- Unabhängige Energieberatung (individuell oder BAFA)
- Energieausweis für Immobilien
- Energetische Nachweiserstellung EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Nachweiserstellung EffizienzHaus (KFW 70, 55, 40)
- Passivhausnachweis (nach PHPP)
- Berechnungen der Bauphysik, Wärmebrücken
- Schallschutzberechnung (DIN 4109)
Welcher Energiestandard paßt zu Ihrem Gebäude?
Nicht jedes Gebäude passt in ein modernes Passivhausgewand.
Gebäudedämmung, moderne Heiz- und Lüftungstechnik wie auch regenerative Energien bieten jedoch ausreichend Stellschrauben für gutes Wohnklima und Energie-Effizienz.
Welcher Energiestandard ist Ihr Ziel?
Welche Dämm-Maßnahmen sind sinnvoll?
Sind alternative Energieträger möglich?
Benötigen Sie ein Lüftungssystem?
Was bedeutet das an Kosten und gibt der Staat Förderungen dazu?
Viele Fragen, die wir gerne mit Ihnen zusammen erörtern. Ob im Rahmen des BAFA Programms Energiesparberatung Vor Ort oder individuell, wir entwicklen gerne einen Umsetzungsfahrplan für Ihr Gebäude. Wir betreuen alle Phasen Ihres Projektes inkl. Antragstellung für Förderungen wie KFW und BAFA und Baubegleitung.
Schalldämmung planen oder messen?
Für den bauordnungsrechtlichen Nachweis erstellen wir den Schallschutznachweis nach DIN 4109 (1989).
DIN 4109 soll sicherstellen, dass die Bewohner der Gebäude keinen Schaden an Leben und Gesundheit erleiden und vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind.
Für verschiedene Bereiche stellt DIN 4109 die baurechtliche Mindestanforderungen dar. Es entspricht aber nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist zivilrechtlich angreifbar. Insbesondere bei hochwertigen Gebäuden reicht der Mindestschallschutz in aller Regel nicht aus.
Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie über die Anforderungen nach DIN 4109 hinaus unterstützen können.
Die messtechnische Prüfung des tatsächlichen Schallschutzes im Gebäude, die sogenannte Güteprüfung des Schallschutzes, führen wir dann durch, wenn Zweifel am Schallschutz bestehen oder derartige Prüfungen zum Nachweis Ihrer vertraglichen Pflichten notwendig sind.