Bauen und Energie

Sie wollen Energie sparen und gesund wohnen?

Individuelle Anforderungen im Neu- oder Umbau motivieren unsere unabhängige Beratungstätigkeit und deren Umsetzung für:

  • Unabhängige Energieberatung (individuell oder BAFA)
  • Energieausweis für Immobilien
  • Energetische Nachweiserstellung EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • Nachweiserstellung EffizienzHaus (KFW 70, 55, 40)
  • Passivhausnachweis (nach PHPP)
  • Berechnungen der Bauphysik, Wärmebrücken
  • Schallschutzberechnung (DIN 4109)
Energieausweis nach EnergieberatungHEUTEC Betreuung bei der energetischen Sanierung vom Altbau zum Niedriegenergiehaus, Herdecke, Dortmund, Hagen, Bochum, EssenHEUTEC KFW 40 Haus nach SanierungHEUTEC erstellt ENEV und Schallschutz- NachweiseHEUTEC Bauphysik und WärmebrückenberechnungHEUTEC betreut Dachsanierung, denn es gibt viele ProblempunkteDie Luftdichte Ebene ist ein Kernpunkt bei der energbetischen SanierungBetreuung von Details beim energiesparenden Bauen: die luftdichte EbeneBerechnungen und Messungen zum Schallschutz

Welcher Energiestandard paßt zu Ihrem Gebäude?

Guelker_3Nicht jedes Gebäude passt in ein modernes Passivhausgewand.

Gebäudedämmung, moderne Heiz- und Lüftungstechnik wie auch regenerative Energien bieten jedoch ausreichend Stellschrauben für gutes Wohnklima und Energie-Effizienz.

 

Energielabel für Gebäude

Energielabel für Gebäude

Welcher Energiestandard ist Ihr Ziel?

Welche Dämm-Maßnahmen sind sinnvoll?

Sind alternative Energieträger möglich?

Benötigen Sie ein Lüftungssystem?

Was bedeutet das an Kosten und gibt der Staat Förderungen dazu?

Viele Fragen, die wir gerne mit Ihnen zusammen erörtern. Ob im Rahmen des BAFA Programms Energiesparberatung Vor Ort oder individuell, wir entwicklen gerne einen Umsetzungsfahrplan für Ihr Gebäude. Wir betreuen alle Phasen Ihres Projektes inkl. Antragstellung für Förderungen wie KFW und BAFA und Baubegleitung.

Vom Altbau zum Energiesparhaus

Sanierung eines Gebäude in Herdecke mit einem heutigen Pellets Verbrauch von ca. 350 EUR im Jahr.

Schalldämmung planen oder messen?

Schalldämmung läßt sich planen

Lärm draußen lassen

Für den bauordnungsrechtlichen Nachweis erstellen wir den Schallschutznachweis nach DIN 4109 (1989).

DIN 4109 soll sicherstellen, dass die Bewohner der Gebäude keinen Schaden an Leben und Gesundheit erleiden und vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind.

Berechnungen und Messungen zum Schallschutz

Berechnungen und Messungen zur Schalldämmung

Für verschiedene Bereiche stellt DIN 4109 die baurechtliche Mindestanforderungen dar. Es entspricht aber nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist zivilrechtlich angreifbar. Insbesondere bei hochwertigen Gebäuden reicht der Mindestschallschutz in aller Regel nicht aus.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie über die Anforderungen nach DIN 4109 hinaus unterstützen können.

Die messtechnische Prüfung des tatsächlichen Schallschutzes im Gebäude, die sogenannte Güteprüfung des Schallschutzes, führen wir dann durch, wenn Zweifel am Schallschutz bestehen oder derartige Prüfungen zum Nachweis Ihrer vertraglichen Pflichten notwendig sind.

Wir bieten Ihnen kompetente und unabhängige Bearbeitung der Aufgabenstellung und sind sicher, Sie damit sinnvoll unterstützen zu können.
Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf.